BDS-Gruppe Rehlingen-Siersburg
BDS-Gruppe Schützengemeinschaft Rehlingen-Siersburg e. V.
- Um den Vereinsmitgliedern der Schützengemeinschaft Rehlingen-Siersburg eine größtmögliche Auswahl an Schießdisziplinen bieten zu können hat unser Verein am 09. Juli 2015 eine BDS-Gruppe gegründet und diese ist nunmehr auch unter der Vereinsnummer 09/037 dem BDS – Landesverband 9 – Saar angeschlossen.
- Nach Aufnahme in die Schützengemeinschaft Rehlingen-Siersburg und Anmeldung beim Schützenverband Saar e. V. besteht für das neue Vereinsmitglied auch die Möglichkeit sich der BDS-Gruppe Rehlingen-Siersburg anzuschließen und die Mitgliedschaft im BDS-Landesverband 9 – Saar in Absprache mit dem Gruppenleiter der BDS-Gruppe Rehlingen-Siersburg Arthur Müller zu beantragen.
- Für die Mitgliedschaft in der BDS-Gruppe ist ein zusätzlicher Mitgliedsbeitrag + einmalige Aufnahmegebühr an die Schützengemeinschaft Rehlingen-Siersburg zu entrichten und der Mitgliedsbeitrag wird nach Erhalt durch den Kassierer der Schützengemeinschaft Rehlingen-Siersburg an den BDS-Landesverband 9 – Saar termingerecht weitergeleitet/überwiesen.
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages + Aufnahmegebühr richtet sich nach den jeweils gültigen Beiträgen des BDS–Landesverband9-Saar bzw. wird eine Übersicht der aktuell gültigen Mitgliedsbeiträge/Aufnahmegebühren dem Antragsteller bei Eintritt in die BDS-Gruppe mitgeteilt. - Die Schützengemeinschaft will Ihren Vereinsmitgliedern mit dem Eintritt in die BDS-Gruppe ermöglichen, dass die Schießdisziplinen des BDS auf den BDS-Landesverband9-Saar eigenen Schießständen zu deren Trainingsterminen ausgeübt werden können bzw. auch an den jährlichen BDS-Meisterschaften teilgenommen werden kann.
- 1) Die Vereinsmitglieder der BDS-Gruppe Rehlingen können auch Disziplinen des BDS auf den Schießständen der Schützengemeinschaft Rehlingen-Siersburg e. V. schießen, vorausgesetzt die Disziplin entspricht der Erlaubnis/Standzulassung. Auf den Schießständen der Schützengemeinschaft Rehlingen-Siersburg dürfen nur die für die Schießstände zugelassenen Waffen und Munition geschossen werden!
Erlaubt sind:
- A) Pistolenschießanlage 25 Meter ( 5 Schützenbahnen)
– Faustfeuerwaffen in den Kalibern .22 bis .45 ACP ( Blei-, Teil- und Vollmantelmunition bis 1500 Joule)
B) Gewehrschießanlage 50 Meter ( 5 Schießbahnen)
– Langwaffen im Kaliber .22 lfB ( bis 200 Joule )
– Kurzwaffen im Kaliber . 22 lfB ( bis 200 Joule )
- – Unterhebelrepetierer im Kaliber .357 ( Blei-, Teil- und Vollmantelmunition bis
1100 Joule; )
Kegelspitzgeschosse sind nicht zugelassen!
Evtl. Schäden an der Schießbahn oder den dazugehörigen Einrichtungen, sind unmittelbar nach der Benutzung dem Gruppenleiter oder seinem Stellvertreter zu melden bzw. ist der Gesamtvorstand der Schützengemeinschaft Rehlingen-Siersburg unverzüglich darüber zu informieren!
Der Vorstand