Waffengesetz und Waffenrecht



Das Waffengesetz und das Waffenrecht ist im pdf-Format als Druckversion unten erhältlich.
Eine Zusammenfassung der wesentlichen Neuregelungen nach dem Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechtes (WaffRNeuReG) erhalten Sie unten.
Die Deutsche Schützenjugend stellt die im Zusammenhang mit Jugendarbeit und Schießsport bedeutenden Neuregelungen im Überblick vor.
Die Darstellung versteht sich als Hilfestellung für Jugendliche und Mitarbeiter im Jugendbereich in unseren Vereinen. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann im Einzelfall den Rat von Fachleuten nicht ersetzen.

Werte Schützenfreunde,
falls Sie noch weitere Informationen benötigen so empfehlen wir Ihnen nachfolgende Links:

Waffengesetz/WaffG

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Allgemeine Waffengesetzord./A WaffV

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Kommentierung d. neuen Waffenrechtes

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Waffenrecht-Fleyer

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Weitere Informationen finden Sie unter:

Bundesministerium des Inneren

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Forum Waffenrecht


Wichtige Informationen zum Umgang mit Preßluftkartuschen

Die Pressluftkartuschen fallen unter die Druckbehälterverordnung, sind jedoch nicht zulassungspflichtig ( TÜV, etc.) und der Hersteller muß die Sicherheit der Pressluftbehälter gewährleisten.
Aus diesem Grunde wurde die Lebensdauer der Pressluftkartuschen auf 10 Jahre begrenzt. Danach müssen Sie gefahrlos entsorgt werden!
Sollten die Pressluftkartuschen über einen längeren Zeitraum als 10 Jahre benutzt weren, so wird von der Herstellern keine Sicherheit mehr gewährleistet, d.h. es besteht somit dann ggf. Unfall- und Verletzungsgefahr.
Dies ist dadurch begründet, dass die Pressluftkartuschen aus einer speziellen, sehr hochwertigen Aluminiumlegierung hergestellt sind. Trotzdem unterliegt das Material einem Alterungsprozess, d.h. es kann verspröden. Dies kann nach 10 Jahren der Fall sein. Bei hohen Belastungen von 200 bar oder 300 bar Fülldruck, wechselnder Belastung - voller, leerer Zustand - und bei einem Alter von über 10 Jahren ist es möglich, daß das Material diese Belastungen nicht mehr aushält und das Materialgefühge den Beanspruchungen nicht mehr gewachsen ist.
Aus diesem Grunde ist eine oft angesprochene "TÜV-Prüfung" oder Überholung nicht möglich, um die Lebensdauer einer Pressluftkartusche zu verlängern!
siehe hierzu die Herstellerinformationen zum Umgang mit Druckluftkartuschen............

Flyer

§27 Waffengesetz.pdf