Wichtige Informationen zum Umgang mit Preßluftkartuschen
Die Pressluftkartuschen fallen unter die Druckbehälterverordnung, sind jedoch nicht zulassungspflichtig ( TÜV, etc.) und der Hersteller muß die Sicherheit der Pressluftbehälter gewährleisten.
Aus diesem Grunde wurde die Lebensdauer der Pressluftkartuschen auf 10 Jahre begrenzt. Danach müssen Sie gefahrlos entsorgt werden!
Sollten die Pressluftkartuschen über einen längeren Zeitraum als 10 Jahre benutzt weren, so wird von der Herstellern keine Sicherheit mehr gewährleistet, d.h. es besteht somit dann ggf. Unfall- und Verletzungsgefahr.
Dies ist dadurch begründet, dass die Pressluftkartuschen aus einer speziellen, sehr hochwertigen Aluminiumlegierung hergestellt sind. Trotzdem unterliegt das Material einem Alterungsprozess, d.h. es kann verspröden. Dies kann nach 10 Jahren der Fall sein. Bei hohen Belastungen von 200 bar oder 300 bar Fülldruck, wechselnder Belastung - voller, leerer Zustand - und bei einem Alter von über 10 Jahren ist es möglich, daß das Material diese Belastungen nicht mehr aushält und das Materialgefühge den Beanspruchungen nicht mehr gewachsen ist.
Aus diesem Grunde ist eine oft angesprochene "TÜV-Prüfung" oder Überholung nicht möglich, um die Lebensdauer einer Pressluftkartusche zu verlängern!
siehe hierzu die Herstellerinformationen zum Umgang mit Druckluftkartuschen............
Flyer
§27 Waffengesetz.pdf
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